Einwohnerkontrolle

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Anmeldung von Schweizerbürgerinnen und Bürgern

Schweizerinnen und Schweizer haben sich gemäss Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich anzumelden. Dies gilt für die Wohnsitznahme wie für den Wochenaufenthalt. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Identitätskarte oder Heimatausweis bei Wochenaufenthalt
  • AHV-Ausweis
  • Familienbüchlein oder Geburtsschein für Kinder

Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern

Ausländerinnen und Ausländer haben sich gemäss Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich anzumelden. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Personalausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Ausländerausweis (falls bereits vorhanden)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Heimatausweis / Wochenaufenthalt

Wer sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter/in anmelden möchte, benötigt einen sogenannten Heimatausweis. Der Heimatausweis kann telefonisch oder persönlich bei der Gemeindeschreiberei bestellt werden. Der Heimatausweis kann auch online bestellt werden.

Identitätskarte und Reisepass für Schweizerinnen und Schweizer

Identitätskarten und Reisepässe können ausschliesslich in einem Ausweiszentrum (Bern, Thun, etc.) beantragt werden. Persönliches Erscheinen ist unumgänglich. Vorgängig ist eine Terminreservation unter 031 635 40 00 oder die Anmeldung per Internet erforderlich.
www.schweizerpass.admin.ch

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Alter Pass oder/und alte Identitätskarte
  • Niederlassungsausweis
  • Verlustmeldung wenn ID oder Pass verloren oder gestohlen wurde
  • Wenn ein Ausweis für eine Kind bestellt wird: Ausweis der begleitenden Person (gesetzliche Vertretung), Familien- oder Geburtsschein, Sorgerechtsnachweis (bei geschiedenen/nicht verheirateten Eltern)

Der neue Ausweis wird Ihnen innert 10 Arbeitstagen nach Antragsstellung zugestellt.

Umzug innerhalb der Gemeinde

Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen persönlich am Schalter, telefonisch oder online über das Meldeformular zu melden.

Wegzug

Wer aus der Gemeinde wegzieht hat sich bis spätestens am Tag des Wegzuges bei der Einwohnerkontrolle abzumelden. Mitzunehmen ist die Identitätskarte oder der Aufenthaltsausweis bei Wochenaufenthalt.

Todesfall

Ein Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis ist sehr schmerzlich. Dennoch sind einige Formalitäten zu erledigen.

  • Arzt benachrichtigen. Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus.
  • Innerhalb von zwei Tagen muss der Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Die Ausweisschriften (Familienbüchlein, Niederlassungsausweis, Todesbescheinigung) sind mitzubringen. Die Formalitäten auf dem Zivilstandsamt können auch durch ein Bestattungsunternehmen besorgt werden.
  • Bestattungsunternehmen benachrichtigen. Mit dem Bestattungsunternehmen wird die Lieferung des Sarges, die Einsargung und der Transport zum Aufbahrungsort organisiert.
  • Pfarrer kontaktieren. Mit dem Pfarrer wird der Termin für die Abdankung / Beerdigung festgelegt. 
  • Meldung des Todesfalles bei der Gemeindeverwaltung. Mitzubringen ist die Bescheinigung des Zivilstandsamtes. Bei einem Todesfall muss der Siegelungsbeamte der Gemeinde ein Siegelungsprotokoll mit den Angehörigen aufnehmen. Darin werden Personalien, Vermögen (Wertschriften, Liegenschaften, Lebensversicherungen, etc.) und die Hinterbliebenen des Verstorbenen aufgeführt. Das Doppel der Steuererklärung leistet hier gute Dienste. 
  • Ein allfällig aufgefundenes Testament ist der Gemeindeverwaltung zur ordentlichen Eröffnung zuzustellen.
  • Versicherungen informieren. AHV-Kasse, Pensionskasse, Lebensversicherungen, Krankenkasse, usw.

Das nachfolgenden Info- und Merkblätter sollen Ihnen die Abwicklung der Formalitäten etwas erleichtern:

Merkblatt Todesfall
Informationsblatt zu Siegelungsprotokoll
Tarifblatt Grabeinfassungen
 

webcontact-rueggisberg@itds.ch